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Bachauskehr
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B A C H A U S K E H R A M A U E R M Ü H L B A C H 2 0 0 8
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Zur Pflege und zur Reinigung der Münchner Stadtbäche findet alljährlich die "Bachauskehr" statt. Für den Auer Mühlbach ist es im April 2008 wieder soweit. Während dieser Zeit wird der Zulauf gesperrt, der Restwasserbestand erklärt sich vor allem durch die zahlreichen Quellen entlang des Verlaufs. Beginn der Bachauskehr ist am Samstag, 12.04.2008, 7 Uhr, das Ende ist für Freitag, 24.04.2008, ebenfalls 7 Uhr geplant.
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B A C H A U S K E H R 2 0 0 2
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Bilder während der Bachauskehr 2002:
links Am Neudeck
rechts Nebenarm des Auer Mühlbaches bei der Krämer'schen Kunstmühle
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Bäckermühle
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nach der Maxbrücke
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Einkaufswagen Am Neudeck
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B A C H A U S K E H R 1 9 4 7
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Bekanntmachung über die Bachauskehr der Bäche rechts der Isar (Auer Mühlbach und dessen Nebenbäche) (Quelle: Stadtarchiv München)
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
München, 14.06.1947
Betrifft: Bachauskehr der Bäche rechts der Isar (Auer Mühlbach und dessen Nebenbäche)
Bekanntmachung über die Bachauskehr der Bäche rechts der Isar (Auer Mühlbach und dessen Nebenbäche)
In der Zeit vom Sonntag, den 20. Juli 1947 um 18.00 Uhr bis Samstag, den 9. August 1947 um 12 Uhr wird eine Auskehr der Stadtbäche rechts der Isar vorgenommen.
Die Zeiten gelten jeweils für das Schließen bzw. Öffnen der Einlassschleuse bei der Marienklause. Die Instandhaltungspflichtigen werden aufgefordert, während der Auskehr ihre Wasserbauten – Triebwerksanlagen, Ufermauern, Beschächte, Überwölbungen usw. – zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zur sofortigen Behebung festgestellter Schäden zu veranlassen.
Mit der Räumung, Instandsetzung usw. ist sofort am ersten Tag der Bachauskehr zu beginnen. Für eine Abfuhr des Rämungsgutes ist zu sorgen. Alle Räumungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen spätestens 2 Tage vor Schluss der Bachauskehr beendet.
Größere Schäden an den Wasserbauten, sowie der Beginn von Instandsetzungsarbeiten sind dem Stadtbauamt, Abt. Wasser- und Brückenbau schriftlich oder mündlich noch vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Das Betreten des Bachbettes ist nur den Angrenzern, Triebwerksbesitzern und den mit den Räumungs- und Bauarbeiten Beauftragten gestattet.
Der Stadtrat Referat 11: Gez. Dr. Lacherbauer Berufsm. Stadtrat
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